Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der GO TO KI GmbH, Schumannstraße 17, 10117 Berlin („Auftragnehmer“), gegenüber ihren Geschäftskunden („Auftraggeber“), insbesondere im Bereich KI-Beratung, Entwicklung und Bereitstellung von KI-Software-Lösungen, Lizenzmodellen sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Die AGB gelten gleichermaßen für Einzelaufträge und Rahmenverträge, sowie für Standardangebote und individuelle Leistungen.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Entwicklungs-, Implementierungs- und Serviceleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI), einschließlich, aber nicht beschränkt auf KI-basierte Agenten, KI-SEO-Tools und sonstige KI-gestützte Softwarelösungen.
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Einzelauftrag, Rahmenvertrag oder Angebot. Leistungsänderungen und -erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Für deren Handlungen haftet der Auftragnehmer wie für eigenes Handeln.
Der Auftragnehmer wird die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden Richtlinien des Auftraggebers einhalten, sofern diese bei Vertragsabschluss oder vor Einzelaufträgen bereitgestellt werden. Änderungen der Leistungen infolge neuer oder geänderter Richtlinien des Auftraggebers sind separat zu vergüten.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.
Der Auftraggeber wirkt bei der Entwicklung und Produktion der Leistungen mit, insbesondere durch rechtzeitige Rückmeldungen, Entscheidungen und Freigaben.
Erkennt der Auftragnehmer, dass Angaben oder Anforderungen des Auftraggebers objektiv zur Ausführung nicht geeignet, fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig sind, weist der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darauf hin.
4. Abnahme
Nach Fertigstellung oder Abschluss von in sich abgeschlossenen Leistungsabschnitten ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern die jeweiligen Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden.
Die Abnahme hat innerhalb von 45 Tagen nach Übergabe schriftlich (§ 126b BGB) zu erfolgen. Erfolgt sie nicht oder wird kein Mangel gerügt, gilt die Leistung als abgenommen (Abnahmefiktion).
Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf Basis der im Angebot genannten Stundensätze oder als vereinbarte Pauschale. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich zum Monatsende.
Für KI-Agenten oder vergleichbare Leistungen können monatliche Lizenzgebühren anfallen, die u.a. Server- oder Betriebskosten beinhalten.
Zahlungen sind ausschließlich per Überweisung und unter Angabe der Rechnungsnummer zu leisten. Abschlagszahlungen von mindestens 50% des Auftragswerts sind abzustimmen und vor Beginn der Leistungserbringung fällig; der Restbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.
6. Nutzungsrechte und Lizenzen
Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des Vertrags erbrachten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
Weitergehende Rechte, insbesondere Eigentumsrechte, exklusive Nutzungsrechte oder Rechte zur Weiterveräußerung, werden nicht übertragen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Bei Lizenzmodellen (z.B. KI-Agenten) gelten die im Angebot oder Lizenzvertrag definierten Nutzungsumfänge. Die Nutzung ist auf die im Vertrag bezeichneten Systeme und Nutzer beschränkt.
7. Referenznennung und Urheberschaft
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz auf der eigenen Website oder in anderen Medien zu nennen, sofern kein berechtigtes Interesse des Auftraggebers entgegensteht. Geschäftsgeheimnisse werden dabei nicht offenbart.
Der Auftragnehmer darf erbrachte Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben (z.B. Screenshots), sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen und keine vertraulichen Inhalte veröffentlicht werden.
8. Mängelanzeige und Gewährleistung
Für Mängel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der gelieferten Leistungen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts.
Der Auftraggeber hat die Leistungen nach Übergabe innerhalb von 30 Tagen zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen versteckten Mangel.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Schaden durch regelmäßige und vollständige Sicherung der relevanten Daten durch den Auftraggeber nicht hätte vermieden werden können.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers, streng nach den Vorgaben der DSGVO. Der Auftraggeber bleibt allein Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
11. Laufzeit und Kündigung
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
Beide Parteien können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen, sofern keine abweichenden Laufzeiten oder Kündigungsfristen vereinbart wurden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder weiterer vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.